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Häsordnung der Narrenzunft der feurigen Salamander Ebnet e.V.
1. Jeder Hästräger ist verpflichtet, sein Häs vollständig, sorgfältig und in sauberem Zustand zu tragen.
2. Zum Häs gehören:a) Häs bestehend aus Hose und Jacke b) Holzmaske c) roter oder schwarzer Pullover oder T-Shirt unter der Häsjacke (nicht als Häsjackenersatz gedacht!!) d) Dätscher e) Ordensband und Hausorden f) schwarze Socken oder Strümpfe g) schwarze Schuhe (keine Turnschuhe) h) schwarze Handschuhe
3. Jeder Hästräger ist verpflichtet, bei jeder Veranstaltung (dazu gehören auch Umzüge) der Narrenzunft diese Häsordnung zu beachten und insbesondere die Maske immer mitzuführen.
4. Es können nur soviel Hästräger aufgenommen werden, wie Holzmasken vorhanden sind.
5. Die zunfteigene Holzmaske ist mit besonderer Sorgfalt zu tragen. Verlust oder Beschädigung müssen sofort dem Vorstand gemeldet werden.
6. Für die Überlassung der Maske wird eine Kaution von 50.-€ erhoben. Nach Rückgabe der Maske in einwandfreiem Zustand wird die Kaution zurückbezahlt.
7. Bei Umzügen ist die Maske von Beginn des Umzugs bis zur Beendigung des Umzugs zu tragen.
8. Erscheint ein Hästräger zu einer Veranstaltung – dazu zählen ganz besonders auch Veranstaltungen des Verbandes – nicht ordnungsgemäß angezogen (siehe Punkt 2), so kann dieser vom geschäftsführenden Vorstand oder vom Häsvogt mit einem Bußgeld verwarnt werden oder auch von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
9. Nimmt die Narrenzunft an einem Umzug teil, so sind die Hästräger verpflichtet, daran teilzunehmen. Ist eine Teilnahme nicht möglich, so hat sich diese(r) Hästräger(in) beim Oberzunftmeister oder Häsvogt abzumelden (zu entschuldigen).
10. Die Dätscher sind so zu gebrauchen, dass kein Zuschauer oder Besucher belästigt oder gar verletzt wird. Schläge insbesondere auf den Kopf sind verboten! Eventuelle Schadensersatzansprüche gehen zu Lasten des Verursachers!
11 .Beschädigte Dätscher sind vom Mitglied bzw. aktiven selbst über die Zunft zu beschaffen.
12. Bei eigenen Hallenveranstaltungen kann auch eine schwarze Hose, weißes Hemd und die rote Salamanderweste getragen werden.
13. Die Vorstandschaft kann bei Umzügen auch den Anzug aus lfdNr 12 mit, rotem Hut und schwarzen Umhang tragen.
14. Alle Aktiven Hästräger und Vorstandsmitglieder haben bei den Veranstaltungen und Auftritten den §3 - Absatz 11 und 12 - der Satzung besonders zu beachten!
Wortlaut: „ Alle Mitglieder haben die Pflicht das Ansehen des Vereines zu fördern und seinen Interessen zu dienen. Insbesondere sind die aktiven Mitglieder verpflichtet, regelmäßig an den Veranstaltungen, den hierzu notwendigen Vorbereitungen und Auftritten des Vereines nach Festlegung durch die Vorstandschaft teilzunehmen. Sie haben die Brauchtumsrichtlinien des Verbandes Oberrheinischer Narrenzünfte e.V. und die Häsordnung der Narrenzunft zu befolgen.“
15. Besondere Bestimmungen für die Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren (Narresome)
Für den Narresome gilt generell die Häsordnung. Folgende Punkte weichen von der Häsordnung der aktiven Hästräger ab:
1. Der Narresome hat keinen Anspruch auf eine Maske. 2. Kinder bis 14 Jahre können auch Schuhe in gedeckten Farben tragen (z.B. dunkelblau, grau, braun), es können auch rote Handschuhe (gleiches rot wie Häs) getragen werden. 3. Kinder müssen kein Ordensband tragen, können dies jedoch über die Narrenzunft erwerben. 4. Dem Narresome wird das Häs von der Narrenzunft zur Verfügung gestellt. Das Häs ist in gereinigtem und ordentlichem Zustand zurückzugeben. 5. Vor der Fasnet wird durch den Jugendleiter eine Häsprobe durchgeführt wo das Häs des Narresomes angepasst oder ausgetauscht werden kann.
Freiburg, 16.03.2009
Markus Schäfers Oberzunftmeister
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